Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) richtete sich vor kurzem an die Foto- und Videoplattform „Instagram“ und mahnte diese ab. Die Ermittlungen des vzbv ergaben, dass 18 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen mangelhaft seien, ebenso wies das Impressum von Instagram einige Lücken auf.

Was ist Instagram?

Bei Instagram handelt es sich um einen kostenlosen Internetdienst, mit dem es dem Nutzer möglich ist, Fotos und Videos mit anderen Nutzern zu teilen. Die geteilten Fotos und Videos kann der Nutzer dabei mit Kurznachrichten in SMS-Form versehen sowie Bilder mit – von Instagram angebotenen – Filtern überarbeiten. Das Unternehmen finanziert sich dabei mit personalisierter Werbung.

Seit 2012 gehört Instagram zur Facebook, Inc., welche in den letzten Jahren immer wieder unter datenschutzrechtlicher Kritik stand.

Was genau wurde an Instagram bemängelt?

Wie bereits in der Einleitung erwähnt bemängelt der vzbv 18 Klauseln aus der Nutzungs- und Datenschutzbestimmung von Instagram sowie dessen unvollständiges Impressum. Insbesondere wird bemängelt, dass:

  • das Unternehmen nach eigenem Ermessen den Zugang zu Diensten sperren und somit seine eigene Haftung für Vertragsverletzungen extrem einschränken kann.
  • Instagram Werbung nicht kenntlich machen muss.
  • sich Instagram weitreichende kostenlose Nutzungsrechte der erstellten Inhalte des Nutzers einräumt.
  • deutsche Nutzer darüber hinaus zusichern mussten, dass sich bei Beschwerden nach dem kalifornischen Verbraucherrecht gerichtet wird. Dies ermöglicht eine Klärung von Schwierigkeiten nur vor US-amerikanischen Schiedsgerichten.

Zusätzlich wurden auch die Datenschutzrichtlinien des Unternehmens vom vzbv bemängelt, die im folgenden Abschnitt näher erläutert werden sollen.

Keine ausreichende Aufklärung über den Datenschutz – Klausel gestattet Datentransfer personenbezogener Daten an Werbepartner

Neben den bereits genannten kritisierten Inhalten der beanstandeten Klauseln wurde mitunter eine Passage aus der Datenschutzrichtlinie von Instagram kritisiert. Diese erlaubt dem Unternehmen personenbezogene Daten an Werbepartner, ohne die Zustimmung der Nutzer, herauszugeben. Für die Weitergabe personenbezogener Daten, die nicht vom Vertragszweck gedeckt werden, sind verantwortliche Stellen (hier Instagram) dazu angehalten, den Nutzer über den Vorgang zu informieren sowie von ihm eine freiwillige und informierte Einwilligung einzuholen. Nach Auffassung des vzbv war die dazugehörige Klausel jedoch zu unbestimmt und entspräche somit nicht den datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Datenschutzverbesserungen bei Instagram in Aussicht?

Instagram nahm die Kritik an und gab eine – von der Verbraucherzentrale geforderte -Unterlassungserklärung Ende September ab. Instagram ist nun dazu angehalten seine Webseite, wie auch seine Vertragsbedingungen, zu überarbeiten. Ein Großteil der Änderungen soll bis Ende des Jahres erfolgen. Erfüllt Instagram die entsprechenden Änderungen nicht, werden Strafzahlungen fällig.

Nach Ablauf der Umstellungsfrist darf Instagram die betreffende Geschäftsbedingung nicht mehr verwenden und darf sich ebenso nicht gegenüber Bestandskunden auf diese berufen.

Das Instagram in diesem Fall tatsächlich Konsequenzen zieht, ist zweifelhaft. Im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung kann jedoch im Verhalten von Instagram eine bereits geplante Umstellung vermutet werden, um die Neuerungen durch die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) umzusetzen. Nach dieser kann einem Unternehmen bei datenschutzrechtlichen Verstößen nämlich eine Strafe von 20 Millionen bzw. bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes entsprechen.

Ob die getätigten Umstellungen die informationelle Selbstbestimmung und digitale Souveränität der Instagram-Nutzer in Deutschland stärken wird, ist bedenklich. Gerade weil, dass Geschäftsmodell Instagrams auf personalisierte Werbung abzielt. Diese basiert auf der Analyse des Nutzerverhaltens, wobei die fehlende Information hierzu, beabsichtigt sein dürfte, um Nutzer nicht abzuschrecken.

Tatsächlich hätte der vzbv einen Erfolg erzielt, wenn dessen Abmahnung dazu geführt hätte, dass Facebooks Tochterunternehmen Instagram, die Intransparenz über die Verwendung von Nutzerdaten beseitigen würde. Es ist allerdings davon auszugehen, dass Instagram die bemängelten Passagen überarbeiten wird, jedoch Möglichkeiten suchen wird, den Nutzer nicht vollends über die Analyse seines Verhaltens zu informieren.

Ähnliche Beiträge