Datenschutz • Beratung • Schulung

Brands Consulting

Externer Datenschutzbeauftragter

Ihr Datenschutz

Wir kümmern uns bundesweit um Ihre Anliegen rund um das Thema Datenschutz. Unser Dienstleistungsportfolio umfasst den externen Datenschutzbeauftragten, den Datenschutzberater sowie -auditor. Selbstverständlich bieten wir auch Schulungen im Datenschutz an und unterstützen Sie als IT- und Unternehmensberater.

Vertreten sind wir gleich in mehreren Orten Deutschlands: von Köln über Niedererbach (Westerwald) bis hin nach Dresden. Wir sind immer da, wo Sie uns brauchen.

Bernhard Brands

Inhaber

Unternehmen

Ansprechpartner

Um sich neuen Herausforderungen zu stellen, wurde das Unternehmen im Jahr 2011 durch Bernhard Brands gegründet. Als Inhaber leitet er bis heute die Geschicke des Unternehmens.

Brands Consulting | Datenschutz & Beratung versteht sich als Unternehmensberatung mit einem klaren Schwerpunkt im Datenschutz, insbesondere durch die praxisnahe Beratung.

FAQ

Datenschutz

Datenschutz bezieht sich auf den Schutz personenbezogener Daten vor unerlaubter Verarbeitung. Dies umfasst alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um sicherzustellen, dass persönliche Informationen von Menschen sicher und rechtmäßig behandelt werden.

Jede/s Unternehmen, Behörde oder Verein hat sich in Deutschland an die die Anforderungen des Datenschutzes, so insbesondere an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), zu halten. Somit hat der Datenschutz grundsätzlich für jede sogenannte öffentliche und nicht öffentliche Stelle eine besondere Bedeutung und ist nicht nur ein Kann, sondern schlichtweg ein MUSS!

Anders als bei den Vorgaben der Finanzbehörden wird die Brisanz des Datenschutzes und der Datensicherheit leider zu häufig verkannt, die Folgen können erschreckend sein. Die Ergebnisse des unachtsamen Umgangs zeigten sich in zahlreichen Skandalen, durch die die betreffenden Unternehmen erhebliche Imageverluste erlitten und nachhaltig geschädigt wurden.

Verstöße gegen den Datenschutz können mit Bußgeldern bis zu 20 Mio. Euro bzw. bis zu 4% des weltweiten Konzernjahresumsatzes aus dem Vorjahr geahndet werden, vgl. Artikel 83 DSGVO.

Wie zuvor erläutert, besteht der Bedarf am Datenschutzbeauftragten (DSB) in Unternehmen nicht nur direkt wegen des gesetzlichen Erfordernisses.

Weitere Gründe sind unter anderem:

  • Unsicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten gegenüber Auftragnehmern und Auftraggebern
  • Vermeintlicher Ärger mit den Aufsichtsbehörden
  • Angst vor Bußgeldern
  • negative Presse
  • Fehlende Prozesse, z. B. für Bearbeitung von Betroffenenanfragen wie dem Recht aus Auskunft nach Art. 15 DSGVO
  • Imageverlust
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Angst vor Umsatzrückgängen
  • Schutz von Betriebsgeheimnissen
  • Ressourcenknappheit bei der Bearbeitung, z. B. von Veträgen zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
  • fehlendes Know-how, z. B. rund um die Gemeinsame Verantwortlichkeit i. S. d. Art. 26 DSGVO

Der Datenschutzbeauftragte wirkt auf die Einhaltung des Datenschutzes hin. Neben Prüfungstätigkeiten sind die Beratung und Mitarbeit an konkreten Verbesserungen eine Kernaufgabe der Tätigkeit. Schnell steht ein Unternehmen in der gesetzlichen Verpflichtung, einen solchen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Unternehmen müssen zwingend einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn regelmäßig mehr als 20 Personen personenbezogene Daten mit bzw. ohne automatisierte Verfahren verarbeiten. Bitte beachten Sie: Mitarbeiter sind dabei nicht ausschließlich Angestellte in Vollzeit, sondern auch Teilzeitkräfte, Auszubildende, evtl. Leiharbeiter oder Freiberufler. Auch eine Teilzeitkraft mit einer Stundenanzahl von lediglich 5 / Woche würde im Datenschutz voll als eine Person zählen. Insoweit unterscheiden sich die Regelungen für den Datenschutz und des Arbeitsrechts bei der Bemessung des Stellenanteils.

Wir sind gelisteter Berater des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und beraten Sie gerne zu Fördermitteln [z. B. aus dem Europäischen Sozialfond (ESF)] und sich hieraus ergebender Möglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen. Ob derzeit Fördermittel zur Verfügung stehen, muss folglich individuell geprüft werden.

Sie können uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Anforderungen zu besprechen.

Nein. Wir freuen uns auf ein kostenloses Vorgespräch mit Ihnen.

In dringenden Fällen helfen wir praktisch sofort. Übliche Fälle sind hierfür z. B. Aufsichtsbehördliche Kontrollen, Datenpannen, Betroffenenauskünfte oder Datenschutzaudits Ihrer Auftraggeber.

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