Immer mehr „Putzmuffel“ greifen zu sogenannten Saugrobotern. Es steht außer Frage, dass die kleinen Helfer einen gewissen Nutzen darstellen. Die Haushaltsgeräte werden jedoch mit immer mehr technischem „Schnick Schnack“ ausgestattet, was das Risiko in Bezug auf den Datenschutz deutlich erhöht. Die neusten Premium-Modelle von Saugrobotern ermöglichen es nun einen kompletten Plan von den Räumlichkeiten zu erstellen, um noch bessere Putzergebnisse erzielen zu können. Hierfür werden die erfassten Daten ebenfalls auf die Server der Hersteller übertragen, was natürlich ein potenzielles Risiko für den Datenschutz und die Privatsphäre mit sich bringt.

Der smarte Saugroboter und Datenschutz im Haushalt

Die neusten Modelle der Saugroboter lassen für technikversierte Menschen nahezu keinen Wunsch mehr offen. Vereinzelte Modelle fallen mittlerweile unter die Kategorie der „smarten“ Technikgeräte und können sogar über das Smartphone via App gesteuert werden. Im Gegensatz zu den etwas kostengünstigeren Modellen, welche ausschließlich mit Berührungssensoren ausgestattet sind, glänzen die neusten Premium-Modelle unter anderem mit Kameras und eingebauten Ultraschall-, Infrarot- und Lasersensoren, welche die Wohnräume der Käufer samt Hindernissen scannen. Dabei wird eine entsprechende Karte der Räumlichkeiten erstellt, welche wiederrum einerseits auf das Smartphone des Nutzers sowie andererseits somit auf die Server der Hersteller übertragen wird. Selbst Türen und Fenster werden bei dem Kartenplan mit aufgezeichnet. Versprochen wird damit eine noch bessere Putzleistung der kleinen Helfer, jedoch werden die Daten teilweise ohne eine geeignete Verschlüsselung übertragen. Aus Datenschutzsicht bedeutet dies natürlich ein potenzielles Risiko für die Privatsphäre der Betroffenen, da hier sensible vertrauenswürdige personenbezogene Daten übermittelt werden und für potenzielle Angreifer bzw. Kriminelle hier eine „Eintrittstür“ für mögliche Spionage oder Sabotage vorliegt.

Gerade auch der Einsatz von Apps birgt zusätzliche Risiken, da häufig auch eine Übermittlung an zusätzliche eingebundente Dienste Dritter stattfindet. Hierunter fallen beispielsweise auch Nutzungsdaten, welche unter anderem an Dienste, wie Facebook, übermittelt werden oder auch eine Steuerung durch Amazons Sprachassistentin „Alexa“ ist durch die Integration möglich. Zudem werden die sensiblen Daten häufig vom Anbieter bei Nutzung der App nicht ausreichend geschützt.

Im Hinblick auf den Datenschutz lassen die Hersteller die Nutzer zudem größtenteils „im Dunklen“ sitzen. Die Datenschutzerklärungen sind bei manchen Herstellern sehr unübersichtlich und schwer nachvollziehbar für den Kunden, wobei die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), nach Art. 12 DS-GVO, eine präzise, transparente und verständliche Information an den Betroffenen vorschreibt. Diese sollte des Weiteren in einer klaren und einfachen Sprache sowie in einer leicht zugänglichen Form zur Verfügung gestellt werden.

Fazit

Zusammenfassend sollten sich Personen, welche darüber nachdenken sich einen Saugroboter zuzulegen, definitiv mit den Funktionen und darauf aufbauend mit den Datenschutzerklärungen der Anbieter der Geräte auseinandersetzen. Insbesondere sollte auf mögliche Sicherheitsmängel geachtet werden, welche, beispielsweise bei einer Übertragung der Daten, bestehen könnten. Auch wenn die technischen Funktionen dem Nutzer das Leben erleichtern, sollten sich Betroffene darüber im Klaren sein, dass hierbei meist auch ein gewisses Risiko für die Privatsphäre und den Datenschutz bestehen kann.

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