Werden im Internet Straftaten begannen, wie zum Beispiel Urheberrechtsverletzungen oder das Verbreiten von rechtwidrigen und sittenwidrigen Inhalten, so kann sehr häufig nur ermittelt werden, von welcher IP-Adresse diese Straftaten begangen wurden.
Aus diesem Grund war es bisher in Deutschland üblich, dass der Anschlussinhaber für Straftaten haften musste. Diese Störerhaftung führte jedoch dazu, dass in Deutschland kaum offene WLAN-Hotspots zu Verfügung gestellt wurden. Insbesondere Betreiber von Cafés und Hotels, aber auch Unternehmen und Privatpersonen sahen zu hohe Risiken in offenen Hotspots. Damit private Hotspot-Anbieter nicht mehr die Haftung für das Surfverhalten der Nutzer tragen müssen, soll die Störerhaftung abgeschafft werden.
Für die im Juni 2016 beschlossene Änderung des Telemediengesetzes, die das Ende der Störerhaftung bedeuten soll, erntet der Bundestag allerdings nicht nur Lob. Insbesondere die Opposition und Netzexperten kritisieren die Änderung, da auch in Zukunft Abmahnungen der Anbieter möglich seien. Ein ähnlicher Fall liegt derzeit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Mitglied der Piratenpartei, Tobias McFadden, sollte wegen der Störerhaftung für eine Urheberrechtsverletzung 800 Euro zahlen. Die Entscheidung der EuGH wird sehnsüchtig erwartet, da das Urteil für mehr Sicherheit sorgen könnte.