Setzt man sich mit dem Thema „Datenschutz“ auseinander, so taucht regelmäßig die Bezeichnung „Verantwortlicher“ auf.
Nur Wenige wissen, was unter der Bezeichnung zu verstehen ist und wieso ein Verantwortlicher Datenschutz-Anforderungen beachten sollte.

Wer fällt im Datenschutz unter „Verantwortlicher“?

Dieser Begriff wird in Art. 4 Abs. 7 DSGVO aufgeführt und bedeutet „die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.“

In diesem Zusammenhang taucht vermehrt der Ausdruck „gemeinsame Verantwortliche“ auf. Bei einer gemeinsamen Verantwortlichkeit entscheiden mehrere Stellen gemeinschaftlich über Mittel und Zweck einer Datenverarbeitung (Art. 26 Abs. 1 DSGVO).

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