Sie fragen sich was personenbezogene Daten sind bzw. was unter einem personenbezogenen Datum zu verstehen ist?
Die Datenschutzgrundverordnung gibt mit der sogenannten Begriffsbestimmung in Artikel 4 Abs. 1 DSGVO eine erste Hilfestellung hierzu: „Personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Hierzu eine kurze Veranschaulichung anhand eines Beispiels: Bereits Ihr Name oder auch der des Kollegen „Max Mustermann” stellt ein sogenanntes personenbezogenes Datum dar. Dieser Name unterliegt (in der Praxis ggf. mit gewissen Einschränkungen) somit grundsätzlich dem Datenschutz.

WICHTIG: Es muss sich bei den personenbezogenen Daten um die Daten einer natürlichen Person (also eines Menschen) und nicht um die Daten (Betriebsgeheimnisse) einer juristischen Person (z. B. Firma) handeln.

Dies kann (ggf. mit Einschränkungen) u. a. auch der Fall sein bei folgenden Daten bzw. Datenkategorien:

  • Kunden bzw. Mitgliederdaten (Adressdaten, Kontaktkoordinaten (einschl. Telefon-, Fax-und E-Mail-Daten), Geburtsdatum, Vertragsdaten, Betreuungsinformationen einschließlich Kunden- bzw. Mitgliederentwicklung, Statistikdaten, Abrechnungs- und Leistungsdaten)
  • Interessenten/ Nichtkunden (Adressdaten, Interessengebiete, Angebotsdaten)
  • Mitarbeiter, Lehrlinge, Honorarkräfte, Bewerber, Auszubildende, Praktikanten, Ruheständler, frühere Mitarbeiter und Unterhaltsberechtigte (im Wesentlichen Bewerbungsdaten, Angaben zum beruflichen Werdegang, zur Ausbildung und Qualifikationen); Vertrags-, Stamm- und Abrechnungsdaten (Angaben zu Privat- und Geschäftsadresse, Tätigkeitsbereich, Gehaltszahlungen, Name und Alter von Angehörigen soweit für Sozialleistungen relevant, Lohnsteuerdaten, Bankverbindungsdaten, dem Mitarbeiter anvertraute Vermögensgegenstände); Kontaktinformationen; Mitarbeiterstatus; Qualifikationen; Mitarbeiterbeurteilungen; beruflicher Werdegang; Daten zur Personalverwaltung und -steuerung; Arbeitszeiterfassungsdaten sowie Zugangskontrolldaten; Terminverwaltungsdaten; Daten zur Kommunikation sowie zur Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen sowie der technischen Systeme;
  • Dienstleister (Adressdaten; Kontaktkoordinaten; Bankverbindungen, Vertragsdaten; Terminverwaltungsdaten; Abrechnungs- und Leistungsdaten)
  • Nicht zuordenbare Personengruppe: Videoaufzeichnungen