Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist im Mai 2016 in Kraft getreten, wodurch u. a. nach Angaben der Bundesregierung die Anpassung des deutschen Datenschutzrechts erforderlich sei. Eine Neustrukturierung, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, ist aus diesem Grund Kernstück des Gesetzesentwurfs „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680“, um den der Bundestag am 27.04.2017 debattierte. Sie haben die Debatte nicht gesehen?

Hintergrund der Novellierung des BDSG

Die derzeit bestehende EU-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG), die 1995 eingeführt wurde, gilt nicht unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten der EU, wodurch sich große Unterschiede im Datenschutz zwischen den EU-Mitgliedstaaten ergaben und der Wunsch, den Datenschutz stärker zu vereinheitlichen, vermehrt aufkam. Wie bereits erläutert, ist deshalb im Mai 2016 die DS-GVO in Kraft getreten, die anders als die derzeit bestehende EU-Richtlinie, direkt geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten ist.

Das Datenschutzrecht in Deutschland muss somit ebenfalls an die DS-GVO angepasst werden, wodurch eine Neustrukturierung des BDSG unabdingbar erscheint.

Themen der Debatte am 27.04.2017

Wie auf der Webseite des deutschen Bundestages erläutert, soll (dies ist nach der DS-GVO möglich) die Novellierung als Ergänzung zur neuen Datenschutz-Grundverordnung dienen sowie Teile der Datenschutzrichtlinie „Polizei und Justiz“ umsetzen. Auch sei unter anderem die Vorschrift zum Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis anzupassen.

Neben dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung sollte allerdings auch über den Erschließungsantrag der Grünen, der die Bundesregierung aufforderte, der DS-GVO angemessen Rechnung zu tragen, debattiert werden. Ein weiteres Thema war der Antrag „Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Datenschutz stärken“ der Linksfraktion, die, wie der Name schon sagt, die Rechte der Betroffenen stärken wollten. Beide Anträge wurden allerdings gegen das Votum der Opposition vom Bundestag abgelehnt.

Der Entwurf soll nun trotz zahlreicher Kritik an den Bundesrat übermittelt werden.

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