Robinsonlisten sind Sperrlisten, in die sich Verbraucher eintragen können, wenn sie keine Werbung wünschen. Diese Listen werden beispielsweise von dem Deutschen Direkt-Marketing-Verband e.V. geführt. Zwar ist die Einsicht in diese Robinsonlisten für Unternehmen sehr hilfreich, um den Teil der Verbraucher, der auf den Listen steht, für Werbemaßnahmen ausschließen zu können, jedoch besteht für Unternehmen keine gesetzliche Verpflichtung zur Kontrolle der Robinsonlisten.

Für werbende Unternehmen dürfte es ratsam sein, interne Sperrlisten zu führen. Diese sollten Verbraucher, die bei den Unternehmen direkt gegen Werbemaßnahen widersprochen haben, aufführen.

Mit diesen Sperrlisten soll verhindert werden, dass der Verbraucher -trotz Widerspruch- weitere Werbung erhält.

In der Praxis wird der Betroffene über die „Werbesperre“ regelmäßig mit Texten wie „Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr Mustermann, wir bedauern  Sie mit unseren Mailing-Aktionen verärgert zu haben und bitten in aller Form um Entschuldigung. Ihre Adressdaten wurden durch Ihren Widerspruch für Werbeanschreiben gesperrt.“

Der Hintergrund dieser Information an den Betroffenen ist, dass dieser somit auch die Möglichkeit erhält gegen die Aufnahme in die  Sperrliste zu widersprechen.