„Wie wird das Wetter morgen in Berlin?“, „Suche im Internet nach Datenschutz!“ oder „Ruf Mama an!“  sind Fragen oder Befehle, die wir alltäglich in unsere Smartphones reinsprechen. Allerdings fragen sich nur die Wenigsten, was mit den integrierten Mikrofonen geschieht, wenn wir nicht mit unseren „kleinen Helfern“ kommunizieren. Aus diesem Grund ist es kaum verwunderlich, dass Google und Amazon für ihre neusten Erfindungen, „Google Home“ und „Amazon Echo“, viel Zuspruch erhalten haben. Neben Google und Amazon, die ihre Produkte bereits vorgestellt bzw. auf den Markt gebracht haben, plant auch Apple mit „Siri“, die Eroberung der Wohnzimmer.

Die Audioanlagen mit integrierten Mikrofonen sollen als alltägliche Helfer dienen. Mit Hilfe dieser Anlagen können wir nicht nur erfragen, wie das Wetter wird oder wie lange unser Supermarkt geöffnet hat, sondern auch Nachrichten versenden, Reservierungen verschieben, Einkaufslisten schreiben, Playlisten auf allen WLAN-Lausprechern des Hauses hören oder einen Film abspielen. Zudem soll es uns möglich sein, das Licht ein- bzw. auszuschalten oder die Raumtemperatur zu regulieren. Die zahlreichen Funktionen sollen uns den Alltag vereinfachen, allerdings sollte nicht vergessen werden, dass wir für den Komfort womöglich mit unseren Daten zahlen. Wenn die Vielzahl an Informationen gesammelt, gespeichert und verknüpft wird, werden wir dann nicht zu „gläsernen Menschen“ und welche Auswirkungen haben die Assistenten „Alexa“, „Siri“ und „Google“ auf den Datenschutz?

Wieso sind Amazon Echo, Google Home und Apples Siri so attraktiv?

Um die intelligenten Anlagen zu verwenden, benötigt der Endverbraucher nicht viel IT-Know-how, denn um die Helfer zu aktivieren, reichen die Aktivierungswörter, „Alexa“ für „Amazon Echo“, „Ok Google“ für „Google Home“ und die, noch nicht vorgestellte, Anlage von Apple wird voraussichtlichen wieder auf „Hey Siri“ hören.

Damit „Amazon Echo“, das einzige Gerät, dass bereits im Handel in den USA erhältlich ist, funktioniert, sollte es mit dem WLAN verbunden werden. Dies erfolgt, indem „Amazon Echo“ zunächst ein eigenes WLAN erstellt, in das sich der Nutzer mit seinem Smartphone einwählen kann. Nach diesem Schritt ist ein Zugriff auf „Amazon Echo“ sowie das Anpassen des WLANs und weiterer Einstellungen möglich. Des Weiteren kann die Anlage mit anderen Geräten, die bereits vernetzt sind, gekoppelt werden. Die Vernetzung von Geräten im Haus und die Fernsteuerung mittels Smartphones, Tablets oder anderen Endgeräten, ist bekannt unter dem Begriff „Smart Home“. Für die intelligente Haussteuerung gibt es eine Vielzahl an Anbietern, die eine Steuerung von Heizungen, Fenstern, Türen, Rollläden etc. ermöglichen.

Darüber hinaus können Verbraucher in den USA über „Amazon Echo“, Dienstleistungen des Taxi-Konkurrenten „Uber“, der Pizzadienste „Dominos“ und des Streaming-Dienstes „Spotify“ nutzen.  Die Amazon-Assistentin „Alexa“ soll die Verbraucher zudem bei Amazon-Online-Bestellungen unterstützen. Eine weitere Kooperation ist Amazon mit Ford eingegangen. Dies führt dazu, dass Echo-Nutzer, mittels In-Car-Systems „Ford Sync“, Geräte im Haus aus dem Fahrzeug steuern können und umgekehrt. Zum Beispiel kann die Raumtemperatur für Zuhause aus dem Auto reguliert und umgekehrt die Tank-Reichweite von Zuhause erfragt werden.

„Google Home“ soll ebenfalls über eine Smart-Home-Anbindung verfügen. Zudem soll „Google Home“ eine Vielzahl an Apps, wie WhatsApp, MyTaxi, Ticketmaster, OpenTable etc., unterstützen, wodurch die Nutzer Tickets erwerben, Tische reservieren und Nachrichten schreiben können. „Google Home“ ist eine Erweiterung von „Google Now“, die zukünftig die Wohnzimmer erobern soll.

Bezüglich der „Haushaltshilfe“ von Apple gibt es derzeit keine konkreten Informationen, allerdings dürfte Apple zeitnah ein vergleichbares Produkt auf den Markt bringen.

Datenschutz-Risiken von Google Home, Amazon Echo und Siri

Insbesondere Datenschützer sind in Hinblick auf die intelligenten „Helfer“ kritisch. Die Bundesdatenschutzbeauftrage, Andrea Voßhoff, warnte vor den Geräten, da die integrierten Mikrofone eine dauerhafte Überwachung ermöglichen.

Um die Aktivierungswörter „Alexa“, „Hey Siri“ und „Ok Google“ zu erfassen, müssen die Geräte jede Konversation mithören, was das ständige Abhören zumindest möglich macht. Allerdings behaupten die Hersteller, dass eine Übermittlung der Daten an die Server erst nach Aktivierung der „Haushaltshelfer“ erfolgt. Schenkt man den Herstellern, trotz fehlender Transparenz in Hinblick auf die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten, Vertrauen, so dürfte die Übermittlung der Daten nach der Aktivierung ebenfalls als kritisch angesehen werden.

Der Grund für die Kritik aus Datenschutzsicht ist, dass Google, Amazon und Apple, mit Hilfe von „Google Home“, „Amazon Echo“ und „Siri“, eine Vielzahl an personenbezogenen Daten erfassen, verarbeiten und nutzen können. Sollte die Übermittlung an die Server tatsächlich, wie von den Herstellern behauptet, erst nach der Aktivierung erfolgen, reichen die erfassten Daten aus, um ganze Nutzerprofile zu erstellen.

Ebenfalls kritisch ist, dass eine Übermittlung an die Server in den USA erfolgt. Laut Gesetzgeber handelt es sich um ein Drittland ohne angemessenes Datenschutzniveau. Durch die Nutzung der intelligenten „Haushaltshelfer“ schränken die Nutzer nicht nur ihre Privatsphäre ein und riskieren zu „gläsernen Menschen“ zu werden, sondern können auch die Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Personen einschränken, die auf etwaige Funktionen bzw. Geräte bewusst verzichten. Ein Beispiel ist, der Zugriff auf Kontakte und die Übermittlung der personenbezogenen Daten, wie dem Namen, der Rufnummer etc., an die Server in den USA. Eine Übermittlung personenbezogener Daten ist im Datenschutz nur erlaubt, wenn eine Rechtsgrundlage oder die informierte Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Zudem sollte ein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt werden.

Insbesondere für Unternehmen, Vereine, Behörden etc. dürfte eine Nutzung der kleiner „Helfer“ zu zahlreichen Problemen und Risiken führen. Aus diesem Grund sollten die „verantwortlichen Stellen“, wie Unternehmen, Vereine, Behörden etc., auf die Nutzung von „Google Home“, „Amazon Echo“ und Apples „Siri“ verzichten. Zudem ist es ratsam, dass Mitarbeiter sensibilisiert werden, damit sie diese Geräte nicht für dienstliche Zwecke nutzen und bewusster mit personenbezogenen Daten umgehen.

Fazit

Die kleinen „Helfer“ würden den Alltag sicherlich um ein Vielfaches erleichtern, da viele Aufgaben im Handumdrehen erledigt werden könnten. Der erhöhte Komfort sollte die potenziellen Nutzer allerdings nicht vergessen lassen, dass ihre Daten übermittelt und gespeichert werden. Jeder Nutzer, der von diesen Geräten Gebrauch machen möchte, sollte sich bewusst sein, dass er eine Stück Privatsphäre gegen den Komfort eintauscht.

Auf der anderen Seite sollten „Amazon Echo“, „Google Home“ und „Siri“ nicht verteufelt werden, da die Mehrheit der potentiellen Nutzer bereits intelligente „Helfer“ mit Mikrofonen, Smartphones genannt, mich sich trägt.

Können Privatpersonen noch selbst über die Weitergabe ihrer Daten entscheiden, liegt in Unternehmen, Vereinen, Behörden etc., die (Haupt-)Verantwortung für den gesetzeskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten bei der “verantwortlichen Stelle“.

Erhebt, verarbeitet oder nutzt eine „verantwortliche Stelle“ personenbezogene Daten, so sollte sie sich an das Datenschutzrecht halten. Laut § 4 Abs. 1 BDSG ist eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur dann zulässig, wenn eine Rechtsgrundlage oder eine informierte Einwilligung der Betroffenen dies erlauben. Sollen die kleinen „Helfer“ für dienstliche Zwecke eingesetzt werden und es findet eine Übermittlung personenbezogener Daten statt, so müsste sich die „verantwortliche Stelle“ von jedem Betroffenen eine informierte Einwilligung einholen.   Der damit verbundene Aufwand dürfte in den meisten Fällen viel höher sein als der Nutzen durch die intelligenten „Helfer“. Aus diesem Grund sollten die Verantwortlichen die dienstliche Nutzung von „Smart Home“, „Amazon Echo“ und „Siri“ verbieten oder zumindest die Prozesse rund um den Einsatz optimal gestalten. Ferner sollten Mitarbeiter geschult sowie ggf. Betriebsvereinbarungen, Richtlinien zum richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten geschaffen werden.

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