Der Schutz personenbezogener Daten ist ein wichtiges Thema. Durch den Hype um die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) dürfte dies mittlerweile für Niemanden mehr ein Geheimnis sein. Eine Personengruppe mit dieser einhergehenden Thematik sind Datenschützer. Diese haben unter anderem die Aufgabe für den Schutz von personenbezogenen Daten zu sorgen bzw. genauer gesagt die Einhaltung des Datenschutzes zu überwachen und sicherzustellen.

Definition „Datenschützer“

Schaut man sich den Begriff „Datenschützer“ zunächst an und zerlegt ihn in seine Bestandteile kommt man zu dem Ergebnis, dass das Wort aus „Daten“ und „Schützer“ zusammengesetzt ist. Daten beschreiben damit allgemeine Angaben oder Werte, welche durch beispielsweise eine Erhebung oder Messung gewonnen werden können. Der Wortbestandteil Schützer beschreibt hingegen eine Person, welche eine Sache beschützt oder ihr seinen Schutz gewährt.

Geht man bei der Betrachtung des Begriffs noch weiter, dürfte der Begriff von dem Wort Datenschutz abstammen, welcher weitestgehend den durch entsprechende Vorschriften geregelten Schutz personenbezogener Daten umschreibt. Darauf aufbauend umschreibt der Begriff Datenschützer damit nichts anderes als Personen, welche die Aufgabe haben personenbezogene Daten zu schützen. Per Definition nach dem Duden, schreibt man dem Begriff die Bedeutung des Datenschutzbeauftragten zu. Oberbegriff ist hierbei Beauftragter, womit nicht nur intern oder extern bestellte Datenschutzbeauftragte unter den Begriff des Datenschützers fallen dürften, sondern auch Bundes- oder Landesdatenschutzbeauftragte.

Aufgaben eines Datenschützers

Beauftragte für den Datenschutz haben in öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stellen dafür Sorge zu tragen, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, beim Umgang mit personenbezogenen Daten, eingehalten werden. Die Datenschutzbeauftragten fungieren dabei als unabhängiges Kontrollorgan und haben die Aufgabe, regelmäßig die Unternehmensabläufe zu prüfen, um insbesondere den Datenschutz im Unternehmen gewährleisten zu können. Sollten im Zuge der Prüfung Schwachstellen oder gar Verstöße erkannt werden, müssen hier, gemeinsam mit der Unternehmensleitung, geeignete Maßnahmen ergriffen werden, welche die Mängel beseitigen. Laut Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss der Datenschutzbeauftragte insbesondere folgende Aufgaben erfüllen:

  • Er ist Ansprechpartner für die Geschäftsführung sowie Mitarbeiter bei Datenschutz betreffenden Fragestellungen im Unternehmen.
  • Er sorgt für den Aufbau einer Datenschutzorganisation, über welche regelmäßig die Mitarbeiter im Unternehmen über Regelungen und Richtlinien im Datenschutz informiert werden.
  • Er kontrolliert und überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Unternehmen.
  • Veränderungen und neue Arbeitsabläufe müssen dem Datenschutzbeauftragten rechtzeitig mitgeteilt werden, um die Planungen insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten prüfen und bewerten zu können.
  • Er sensibilisiert die Mitarbeiter zum Datenschutz und sorgt dafür, dass diese regelmäßig eine Schulung zum Datenschutz erhalten.
  • Er unterstützt bei dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und prüft dieses regelmäßig.
  • Er überwacht die Einhaltung von gesetzliche Aufbewahrungsfristen und die rechtmäßige Entsorgung und Löschung von personenbezogenen Daten.

Der Datenschutzbeauftragte unterliegt der Verschwiegenheitspflicht und hat zudem ein Zeugnisverweigerungsrecht. Sofern der Datenschutzbeauftragte intern im Unternehmen angestellt ist, profitiert dieser von einem besonderen Kündigungsschutz.

Fazit

Zusammenfassend wirkt der Datenschutzbeauftragte somit auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften hin. Diese Regeln unter anderem den Schutz vor missbräuchlicher Verarbeitung, den Schutz der Privatsphäre und des Persönlichkeitsrechts von Betroffenen sowie den damit zusammenhängenden Schutz auf die informationelle Selbstbestimmung. Er klärt somit über datenschutzrechtliche Regelungen auf und überwacht gleichzeitig die Einhaltung dieser.

Geht man jedoch nach den Medien, taucht der Begriff des Datenschützers in vielerlei Hinsicht nicht nur mit der Bedeutung des Datenschutzbeauftragten auf. Datenschützer sind demnach ebenso Bundes- wie auch Landesdatenschutzbeauftragte. In der Bedeutung der Begrifflichkeiten haben allesamt die Gemeinsamkeit, dass die Beauftragten auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften hinwirken und zusammenfassend unter anderem für den Schutz von personenbezogenen Daten sorgen.

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