Seit einigen Tagen geistert ein Schreiben der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ umher, das via Fax eingeht und zunächst den Anschein erweckt, dass es sich um ein offizielles Schreiben der „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale“ mit Sitz in Oranienburg handelt.  Darin wird der Empfänger dazu aufgefordert ein Dokument auszufüllen, um „der gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen.“

Um die Dringlichkeit zu verdeutlichen, wird darauf hingewiesen, dass dieses Schreiben per Fax eingeht, um „die rechtzeitige Bearbeitung bis Dienstag, den 02.10.2018, zu gewährleisten“.

Abzocke mit Datenschutz – Lesen Sie das „Kleingedruckte“!

Der Empfänger soll das Dokument auf der zweiten Seite ausfüllen und kann dieses „gebührenfrei“ an die „EU-weite zentrale Fax-Stelle“ senden. Was wie eine dringende Meldung an eine zuständige Stelle anmutet, ist jedoch keine.

Liest man das Kleingedruckte im zweiten Dokument durch, wird schnell klar, dass der Empfänger hinters Licht geführt werden soll. Darin steht:

So schließt der Empfänger mit der Unterschrift und Übersendung des Dokumentes ein überteuertes Abo ab.

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz sowie das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) warnten unter anderem bereits vor entsprechendem Schreiben. Laut BayLDA habe das Schreiben nichts mit der Datenschutz-Grundverordnung zu tun.

Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, wenn man ein solches Schreiben erhält?

Grundsätzlich gilt bei dem Erhalt solcher Schreiben nicht in Hektik zu verfallen und zu aller erst den Vorgesetzen sowie den zuständigen Datenschutzverantwortlichen (im Regelfall den Datenschutzbeauftragten) zu kontaktieren. Dieser wird Ihnen das weitere Vorgehen mitteilen. Auf keinen Fall sollten Sie Handlungen aus Affekt ohne vorherige Beratung vornehmen.

Haben Sie im benannten Fall dennoch das Schreiben unterschrieben und verschickt, so sollten Sie schnellstmöglich die Erklärung widerrufen.

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