Dataprivacy Consultant
Relevanz des Datenschutzberaters / der Datenschutzberatung
Die Funktion eines externen Datenschutzbeauftragten ist bereits bekannt. Doch welche Aufgaben hat ein Datenschutzberater und gibt es auch für diesen eine gesetzliche Grundlage? Ein Datenschutzberater ist im Gegensatz zum Datenschutzbeauftragten nicht zwingend und nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Da ein Datenschutzbeauftragter all seinen Aufgaben nachkommen und Anforderungen gewährleisten sollte, dies aber häufig zu zeitlichen Schwierigkeiten führen kann, ist es denkbar, einen Datenschutzberater einzusetzen, der den Datenschutzbeauftragten in einigen Angelegenheiten unterstützt.
Einsatzgebiete eines Datenschutzberaters können sein:
Zusammenarbeit mit dem Datenschutzberater bei der gezielten Datenschutzberatung
Die Zusammenarbeit kann sich auf konkrete Einzelaufträge beziehen, wie beispielsweise auf eine Datenschutz-Schulung, oder fortlaufend als begleitende Unterstützung und Datenschutzberatung.
Wenn Bedarf vorhanden ist, kann der Datenschutzbeauftragte schnell und gezielt Hilfe durch den Datenschutzberater erhalten, womit dieser zusätzlich als „Fachkundige Stelle” fungiert. Ebenso wie als Quelle zur Informationsbeschaffung und Dienstleistung für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten und damit für Firmen, Behörden oder Vereine. Dabei sollte beachtet werden, dass im Vorfeld eine Vereinbarung bezüglich Budgets oder Aufgabenverteilung getroffen und schriftlich festgehalten wird, um Absicherung zu schaffen.
Der Datenschutzbeauftragte arbeitet dadurch effizient und schnell, darüber hinaus werden Verwaltungsaufwand für den Antragsprozess und Personalkosten für umfangreiche Recherchen des Datenschutzbeauftragten oder gar für unterstützendes Personal eingespart.
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