Auftragsverarbeitung (AV)
Der Begriff „Auftragsverarbeitung“ (früher Auftragsdatenverarbeitung) ist in Artikel 28 DSGVO zu finden. Vereinfacht wird unter einer Auftragsverarbeitung eine Dienstleistung verstanden, bei der personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung der sogenannten „verantwortlichen Stelle“ durch einen Dienstleister erhoben, verarbeitet und / oder genutzt werden. Die Grundlage eines schriftlichen Vertrags ist zwingend erforderlich. Klassische Beispiele für Fälle…